Glücklicherweise fragen wir bei hohen Spenden immer noch mal nach. Zwei vermeintliche Spender wollten je ca. 8.000 Euro spenden. Hätten wir das Geld einfach per SEPA-Mandat (Lastschrift) eingezogen, hätten sich die „Spender“ anschliessend gemeldet und gesagt, dass sie nur 80 Euro spenden wollten und bitten, dass wir ihnen 7.920 Euro zurück überweisen. Hätten wir das gemacht, hätten sie anschließend die Lastschrift zurückgezogen - und wir hätten viel Geld verloren. Anscheinend ist das eine neue Betrugsmasche, auf die schon etliche Organisationen reingefallen sind – wir glücklicherweise nicht. Zumal wir dank Fundraising-Magazin zusätzlich zu unserer Sicherheitsnachfrage vorgewarnt waren. #Aufpassen!

Hier der Link zum Fundraising-Magazin mit der Warnung: fundraiser-magazin.de/die-last…

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Als Antwort auf Digitalcourage

Gut zu wissen. Man sollte schon mißtrauisch werden wenn jemand seine Spende nicht einfach phantasielos per Überweisung tätigt sondern per SEPA Mandat einen überflüssig komplizierten Weg wählt.
Das sich jemand bei klarem Verstand um zwei Nullen irrt und 8.000 statt 80 €uronen überweist ist ebenfalls nicht sehr glaubwürdig. Bei SEPA kann man meines Wissens auch zurückbuchen anstatt zurücküberweisen. Damit kann man solche Abzocktricks umgehen. Wenn es zurückgebucht ist wars!
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Unbekannter Ursprungsbeitrag

mastodon - Link zum Originalbeitrag

catflyhigh

@ijeijie
Eine fehlerhafte Üerweisung zurückzuholen ist ungleich schwieriger als einer Lastschrift zu widersprechen.

ueberweisungsheld.de/wie-lange…

Die Volksbank schreibt:
"Rückforderungen nach Gutschrift sind nur mit Zustimmung des Empfängers möglich; bei Betrugsverdacht bleibt nur der Rechtsweg."

vr.de/privatkunden/themenwelte…

@digitalcourage

Als Antwort auf Digitalcourage

Ich hab ähnliches auch schon von Privatleuten gehört, haben plötzlich viel Geld auf dem Konto, Spender bittet um Rücküberweisung und zieht das Geld dann nochmal ein. Deshalb *immer*: Wer versehentlich Geld überwiesen hat soll das über seine Bank zurückholen lassen. Ohne Ausnahmen.

Bei 8'000 statt 80 find ichs auch etwas unglaubwürdig. Ich komm gern mal mit . und , durcheinander, das eine ist englisch, das andere Deutsch. Wenn ich 80.00 eingeb und das Textfeld verlasse sinds dann plötzlich 80'000 weil . in DE für Tausender ist. Meine Bank sagt dann aber immer brav "Nicht genug Geld aufm Konto" 🤣 Sowas kann passieren, ist zumindest nachvollziehbar. Deshalb bin ich auch dafür, dass ' international für Tausendertrennung genommen werden sollte, machts besser lesbar und verhindert solche Fehler. Ausserdem Sommerzeit abschaffen und UTC weltweit 🔥

Vor Jahren war auch mal Schadsoftware mit ähnlicher Masche unterwegs: Nutzer sollte sich im Online-Banking anmelden, dort wurden dann aber die Kontoauszüge Manipuliert, alles richtig berechnet, perfekt eingelayoutet, sieht absolut überzeugend aus. Nur dass niemals Geld auf dem Konto angekommen ist, das hat nur die Schadsoftware so verändert, auf gedruckten Auszügen aus dem Automaten waren die nicht. Und dann wurden die Kontoinhaber kontaktiert, weil die ja ehrliche Menschen sind sollen die bitte das Geld zurücküberweisen, das Geld, das sie nie bekommen haben.
Von der Schadsoftware habe ich allerdings damals nur wenig und seit dem nichts mehr gehört, das war vor >10 Jahren.

Und zu E-Mail Phishing und Scam: Ich hatte mal die großen Banken angefragt: Wenns wirklich wichtig ist wirds im Online-Banking angezeigt und kommt eventuell zusätzlich per Post, eine E-Mail allein macht noch keinen Notfall. Also niemals glauben, was nur in einer E-Mail steht. Und im Zweifel lieber nochmal bei der Hotline nachfragen. Natürlich nicht bei der Telefonnummer oder Website aus der E-Mail sondern der auf der Bankkarte, Visitenkarte oder Website der Bank oder vom Briefkopf. Banken sind froh wenn Kunden lieber nochmal nachfragen, macht erheblich weniger Ärger und Bürokratieaufwand.

Als Antwort auf Digitalcourage

Ich hab da einen Verbesserungsvorschlag:
digitalcourage.social/@sparfin…
Als Antwort auf Digitalcourage

Jupp. Ich wäre ja dafür, das Sepa-Lastschriftsystem für diesen Anwendungsfall um einen zusätzlichen R-Transaktionstyp zu erweitern: Nämlich die „Rückbuchung auf Wunsch des Begünstigten“. Die R. a. W. d. B. würde sich von einer Rücküberweisung dadurch unterscheiden, dass der Lastschriftschuldner sein Geld immer nur einmal zurückbekommen kann, d. h. die anderen R-Transaktionen wären dann gesperrt.

(1/2) @digitalcourage